Laut GVBl. S. 638 der Satzung der Gemeinde Haundorf sind wir verpflichtet Dich und alle Reiseteilnehmer zu melden, den gültigen Kurbeitrag zu berechnen und an die Gemeinde abzugeben.
Zusätzlich sind wir laut Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet alle ausländischen Reisenden anzumelden und die Daten für die Dauer eines Jahres abzuspeichern.
Dazu bitten wir Euch den Meldeschein ausgefüllt per Mail – bis spätestens 3 Tage vor Anreise – zurückzusenden.
Vielen Dank!